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Flüchtlinge

Schützen nach humanitären Grundsätzen

Die grünen Ziele einer Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik sehen die Grundsätze einer demokratischen, menschenrechtlich humanen und weltoffenen Politik mit den wirtschaftlichen und kulturellen Interessen unseres Landes verbunden.

Die nationale Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik wird zukünftig immer mehr durch Beschlüsse auf europäischer Ebene beeinflusst. Wenn die Vorschläge der EU-Kommission umgesetzt werden, fällt einerseits die deutsche „Drittstaatenregelung", wird der Familiennachzug erleichtert und der Zugang für Flüchtlinge zu Integrationsmaßnahmen verbessert. Andererseits spitzt sich die Situation für die Flüchtlinge zu, die ohne Aussicht auf einen festen Aufenthaltsstatus einwandern. Die Zahl der Illegalisierten wird drastisch zu nehmen.

Hamburg zeichnet sich seit dem Jahr 2002 durch eine verschärfte und gnadenlose Abschiebungspolitik aus. 500 Abschiebungen im Monat, das ist das Maß, an dem der Senat den Erfolg der Ausländerbehörde misst. Inzwischen hat sich auch der Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) besorgt über die Situation der Flüchtlinge und die Praktiken der Ausländerbehörde in Hamburg geäußert. Unter der CDU Regierung ist keine Veränderung zu bemerken.

Unsere Schwerpunkte:

  • Asyl

Die Entscheidung über die Gewährung von Asyl liegt beim Bundesministerium. Allerdings ist es in der Länderkompetenz, für das sog. „Kleine Asyl“  Befugnisse oder Duldungen zu erteilen. Hamburg verfährt hier äußerst restriktiv und zwingt damit viele Flüchtlinge zur Untätigkeit und zum Leben in öffentlichen Unterkünften.Wir wollen durch die Erteilung von Befugnissen, dass die Menschen sich aus der Abhängigkeit der öffentlichen Unterstützung lösen und sich hier ein selbstständiges Leben aufbauen können.

  • Flüchtlinge

Viele der geduldeten Flüchtlinge leben für viele Jahre in Hamburg. Sie können aus vielfältigen Gründen nicht in ihr Heimatland zurückkehren und auch nicht dahin abgeschoben werden. Wir wollen, dass sie in dieser langen Zeit nicht abseits, sondern in unserer Gesellschaft leben. Ihnen müssen Möglichkeiten zur unabhängigen Verfahrensberatung, wie auch zur Qualifizierung oder zu arbeiten gewährt werden. Ebenso bedarf es eines medizinischen, psychosozialen und therapeutischen Hilfsangebots.

Hamburg reduziert zurzeit die Unterstützung der Flüchtlinge auf die reine Rückkehrberatung und verstärkt die Bemühungen auch kranke und behinderte Flüchtlinge abzuschieben, ethnische Minderheiten in ungesicherte Lebensumstände zurückzuschicken oder Familien zu trennen. Ein derartig inhumanes bürokratisches Handeln machen wir öffentlich und unterstützen den Widerstand dagegen. Die GAL setzt sich für die individuelle Betrachtung der Einzelfälle ein und für  die Anwendung des Ermessenspielraums den das Ausländerrecht bietet.

  • Bleiberecht für afghanische Flüchtlinge

Die Innenministerkonferenz am 7. / 8.7.2004 in Kiel hat sich nicht auf eine gemeinsame Bleiberegelung für Afghanische Flüchtlinge einigen können. Stattdessen sollen die Ausländerreferenten der Bundesländer bis zur nächsten Innenministerkonferenz den Personenkreis definieren, der nach Afghanistan abgeschoben wird, und dann ‚etwaige Bleiberechtsregelungen’ erarbeiten. Die GAL Bürgerschaftsfraktion tritt für eine klare und großzügige Bleiberechtsregelung ein und für freiwillige Rückkehrregelungen, die die tatsächliche Entwicklung Afghanistans zur Grundlage haben.

Hamburg hat neben Nordrhein-Westfalen bundesweit die größte afghanische Gemeinde. Seit Monaten werden die Menschen über ihre Perspektive in Hamburg im Unklaren gelassen. Jetzt ist klar: Senator Nagel rühmt sich, eine restriktive Altfallregelung zu unterstützen, real will er die Abschiebung.Die GAL fordert dagegen den Senator auf, nicht nur für eine Altfallregelung einzutreten, sondern auch für langjährig nur geduldete Menschen eine Aufenthaltsperspektive zu schaffen.

Die Hamburger Praxis, in den letzten Jahren nur Duldungen und keine Befugnisse zu erteilen, obwohl das Ausländerrecht diese Möglichkeit bietet, hat viele Menschen in die Abhängigkeit von Sozialhilfe getrieben. Mit einer Duldung dürfen sie nicht mehr als 2 Stunden pro Tag arbeiten, und damit lassen sich Familien nicht ernähren. Das UN-Flüchtlingskommissariat lehnt wegen der „schlechten Menschenrechts- und Sicherheitslage“ Abschiebungen nach Afghanistan strikt ab. Ausschließlich eine freiwillige Rückkehr mit der Möglichkeit, wieder nach Deutschland einreisen zu können, ist ein gangbarer Weg.

Zusätzliche Information

Reisepass

Zuständig für das Thema:

Referat:

Steph Karlos

T: 040 / 42831 1587

F: 040 / 427910 227

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