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Der Senat hat heute entschieden, das Verfahren zur Ansiedlung von Ikea in Altona an sich zu ziehen. Jens Kerstan, Vorsitzender der GAL-Bürgerschaftsfraktion, begrüßte diesen Schritt und sagte:
„Die Menschen in Altona haben sich eindeutig festgelegt: Sie wollen Ikea in der Großen Bergstraße. Ein weiteres Bürgerbegehren ist überflüssig und würde das Projekt gefährden. Da die Ikea-Gegner von ihrer Forderung nach einer zweiten Abstimmungsrunde nicht abweichen wollen, ist die heutige Senatsentscheidung nur folgerichtig. Sie verhindert weitere verfahrenstechnische Tricksereien und stellt sicher, dass dem Bürgerwillen auch tatsächlich entsprochen wird. Der Bezirk bleibt eng in die Planungen eingebunden.
Der Fall Ikea zeigt, dass das Gesetz für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide nicht für jeden Einzelfall optimal ausgelegt ist. Die GAL-Bürgerschaftsfraktion befürwortet deshalb ausdrücklich Überlegungen, das Gesetz in einzelnen Punkten nachzubessern. Künftig sollte etwa die zuständige Bezirksversammlung über ein Vorziehen von Bürgerentscheiden oder über eine Zusammenlegung von zwei gegenläufigen Entscheiden befinden können. Damit würde sichergestellt, dass strittige Anliegen nicht durch das Jonglieren mit Verfahrensfragen, sondern durch die Bürger selbst entschieden werden. Die Diskussion über mögliche Änderungen am Gesetz müssen wir nun führen.“