Hamburger Bildungspaket

Doppelte Benachteiligung von Flüchtlingen beenden


Seit April werden Kinder aus benachteiligten Familien durch das Bildung- und Teilhabepaket des Bundes zusätzlich gefördert. Auch Kinder aus Flüchtlingsfamilien haben Anspruch zum Beispiel auf Zuschuss zu Schulmittagessen oder Beiträge für den Sportverein. Aber: Rund 2.000 Kindern in Hamburg bleiben diese Leistungen verwehrt. Die GAL-Fraktion hält dies für ungerecht und nicht hinnehmbar.

In einem Antrag für die nächste Bürgerschaftssitzung fordern die Grünen, diese Benachteiligung zu beenden.

Antje Möller, die flüchtlingspolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion, erklärt dazu: „Wir kritisieren schon lange, dass die abgesenkten so genannten ,Grundleistungen’ nach Paragraf 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht gewähren. Diese liegen noch unter den Hartz-IV-Sätzen. Diese Benachteiligung wird jetzt mit dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes nochmals verstärkt. So werden zum Beispiel Kinder vom gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule oder von der Lernförderung ausgeschlossen, junge Erwachsene können nicht Mitglied eines Sportvereins werden. Diese gesellschaftliche und soziale Ausgrenzung erschwert die Integrationschancen der Kinder und Jugendlichen. Die Familien müssen oft jahrelang unter diesen schwierigen finanziellen Bedingungen leben. Die doppelte Benachteiligung der Kinder ist nicht hinnehmbar.“

Aus diesem Grund bringt die GAL-Fraktion einen Antrag in die Bürgerschaft ein, mit dem der Senat aufgefordert wird, den rund 2.000 betroffenen Kindern und Jugendlichen diese Leistungen aus Landesmitteln zu finanzieren.

Hintergrund

Das Asylbewerberleistungsgesetz ist seit 1993 in Kraft. Seit dem besteht kein Anspruch mehr auf Sozialleistungen, sondern lediglich auf so genannte Asylbewerberleistungen. Unterschieden werden Leistungen in besonderen Fällen (§ 2) und Grundleistungen (§ 3). Dabei entsprechen erstere den Leistungen analog dem SGB. Diese Leistungen wurden vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig bewertet, so dass die Bundesregierung zusätzliche Leistungen durch das Bildungs- und Teilhabepaket beschließen musste.

Die andere Leistungsart, die sogenannten Grundleistungen, sind jedoch noch erheblich geringer als die SGB-Leistungen. Hier erhalten die Leistungsberechtigten nur den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie an Gebrauchs – und Verbrauchsgütern des Haushalts. Seit 1993 hat es keine Anpassung an die Preisentwicklung gegeben. Selbst die Bundesregierung ist inzwischen von der Verfassungswidrigkeit der Leistungssätze des Asylbewerberleistungsgesetzes überzeugt und prüft zurzeit eine Neubemessung. Der Berliner Senat hat schon im April eine Finanzierung aus Landesmitteln beschlossen, um allen Kindern von Flüchtlingen einen Zugang zu den Leistungen des Bildungspakets zu ermöglichen.