Videoüberwachungsurteil

Reeperbahn-Kameras abbauen


Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar grundsätzlich die Videoüberwachung auf der Reeperbahn für zulässig erklärt. Die Privatsphäre, also private Fenster und Hauseingänge, bleiben aber weiter geschützt und dürfen nicht gefilmt werden. Die GAL-Fraktion hält die Kameras deshalb für teuer und unnötig und fordert deren Abbau.

Dazu erklärt die innenpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion Antje Möller:

„Aus dem Urteil ergibt sich kein Grund, die abgeschaltete Videoüberwachung auf der Reeperbahn wieder in Betrieb zu nehmen. Deshalb müssen die Kameras abgebaut werden.“ Die Polizei hatte im Juli 2011 selbst erklärt, dass sie die Geräte wegen der vielen vom Oberverwaltungsgericht vorgeschriebenen so genannten Schwarzzonen (zum Schutz der Privatsphäre) nicht mehr effektiv einsetzen könne. Daran hat sich nichts geändert. „Es ist teurer Unsinn, zwölf teure Hochleistungskameras in ständiger Bereitschaft zu halten, nur um gelegentlich Veranstaltungen und Demonstrationen damit zu überwachen“, sagt Möller weiter.

Hintergrund

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern in seinem Revisionsurteil nur über die Überwachung des öffentlichen Straßenraums entschieden. Das zuvor vom Oberverwaltungsgericht Hamburg erteilte Verbot, mit der Videoüberwachung auch die Wohnräume der Klägerin und den Eingangsbereich des Hauses zu erfassen, bleibt ausdrücklich in Kraft. Nach dem OVG-Urteil schaltete im Juli 2011 die Polizei die Kameras ab, weil die Anzahl der durch die Videoüberwachung veranlassten Einsätze auf nur fünf pro Monat absank und Aufwand und polizeilicher Nutzen der Kameras auch aus Sicht der Polizei nicht mehr zu rechtfertigen waren.



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