Kinderschutz stärken - Sparkurs hinterfragen
Der SPD-Senat will aus Kostengründen mehr Kinder in Pflegefamilien unterbringen. Die Prüfkriterien werden großzugig gehandhabt. Außerdem soll es statt Einzelhilfen für Familien künftig überwiegend Gruppenangebote in Kitas oder Schulen geben – ohne Einbeziehung der Eltern. Dieser Kurs würde den Kinderschutz schwächen.
Aus Sicht der GAL Fraktion muss der Fall Chantal zu einer sofortigen Umkehr in der Jugendhilfepolitik des Senats führen.
Christiane Blömeke, familienpolitische Sprecherin der GAL-Fraktion, erklärt:
„Wenn über Hilfen für Kinder und Familien in Problemlagen entschieden wird, müssen allein fachliche Gründe zählen. Die jetzige Entwicklung aber sehe ich mit Sorge. Denn es geht der SPD nur noch darum, Fallzahlen und Kosten zu begrenzen. Dabei bleibt der Schutz der Kinder auf der Strecke. Ich fordere den Senat zur sofortigen Absage an seine bisherigen Planungen auf.“
Die Kritik bezieht sich vor allem auf drei Vorhaben des SPD Senats.
1.
Es sollen mehr Kinder als bisher in Pflegefamilien untergebracht werden, weil diese Unterbringung billiger ist, als die stationäre Unterbringung mit fachlich qualifizierten Betreuern in Wohngruppen oder Lebensgemeinschaften. Allerdings fehlt es an Pflegefamilien so dass nach Informationen der GAL Fraktion die Auswahlkriterien sehr großzügig gehandhabt werden, damit der gewollt zunehmende Bedarf gedeckt werden kann.
2.
Statt aufsuchender Hilfe in krisenbelasteten Familien soll es nach dem Willen der SPD für die hilfebedürftigen Kinder Gruppenangebote in Schulen oder Kitas geben. Die Eltern will der Senat an Beratungsstellen verweisen und so die kostenintensiveren Einzelfallhilfen in der Familie einsparen. Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr Knut Hinrichs erklärt diese Umsteuerung als rechtswidrig und befürchtet, dass der Senat taktisch mit dem Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung umgeht und versucht ihn über „die faktische Beschneidung der geeigneten und notwendigen Hilfe auszuhebeln“. (Zusammenfassung Rechtsgutachten Prof. Knut Hinrichs als Vorlage für die Expertenanhörung im Familienausschuss der Bürgerschaft am 31. Januar)
3.
In einer Vereinbarung mit den Dachverbänden der Jugendhilfeträger hat der Senat am 12.1.12 diese dazu bewegt, das Ziel von Kostenbegrenzungen in der Jugendhilfe zu akzeptieren. So soll es laut Eckpunktepapier und Pressemitteilung des Senats zu Fallzahlbegrenzung und Begrenzung der Kosten bei den Ausgaben kommen (siehe Pressemitteilung der BASFI vom 12.1.12).
Blömeke erklärt weiter:
„Diese Entwicklungen können nur bedenklich stimmen. Für die Auswahl von Pflegefamilien brauchen wir strenge Kriterien und Prüfungen - und zwar unabhängig davon, ob es sich um das erste Pflegekind handelt oder jedes weitere. Ein ärztliches Attest sollte selbstverständlich sein. Die aufsuchende Familienhilfe darf nicht zum Sparschwein des Senats werden. Angebote in Beratungsstellen und Schulen sind eine wichtige Ergänzung, aber nicht mehr. Es ist schade, dass die Träger dem Drängen des Senats nicht standhalten konnten und sich auf eine Begrenzung der Kosten und Fallzahlen eingelassen haben. Der Fall Chantal zeigt, wie sensibel und anfällig der Schutz der Kinder für Lücken im System ist. Der Weg des Senats führt aber eher dazu, die Lücken im Kinderschutz zu vergrößern, anstatt sie zu schließen. Das ist alles andere als verantwortungsvoll.“
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