Verwendung der Kulturtaxe

Name muss Programm sein


Am Mittwoch debattiert die Bürgerschaft den Zusatzantrag der GAL zur Einführung der Kulturtaxe in Hamburg. Der Antrag fordert, dass die Einnahmen in den Kulturhaushalt fließen. Die Aufwandssteuer soll im Gesetz als „Kulturförderabgabe“ benannt werden und damit die Verwendungsziele klarstellen.

Christa Goetsch, kulturpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion, erklärt:

„Weimar und andere Städte beweisen es: die Kulturtaxe ist ein Erfolgsmodell. Die zusätzlichen Mittel für die Kulturlandschaft machen die Städte für Bewohnerinnen und Touristen attraktiver. Weimar konnte ein Jahr nach Einführung der Kulturtaxe 13 Prozent mehr Übernachtungen verzeichnen, auch die anderen Städte melden Rekorde bei den Übernachtungszahlen.

Um eine zielgerichtete Verwendung der Einnahmen aus der Kulturtaxe für die Kultur zu ermöglichen, sollte die Bürgerschaft das Gesetz mit einer zusätzlichen Absichtserklärung beschließen. Die Kulturtaxe darf nicht Tourismusabgabe heißen. Der Begriff Kulturförderabgabe würde hier ein klares Zeichen setzen. In dem Sinne: Name ist Programm.“

Hintergrund
Der Gesetzesentwurf der CDU zur Einführung einer Tourismusabgabe orientiert sich an dem Bremer Modell. Die Kulturtaxe wird dort als örtliche Aufwandssteuer erhoben. Eine Zweckbindung bei der Verwendung ist in diesem Modell juristisch nicht möglich. Die GAL fordert daher in ihrem Antrag, die Kulturtaxe im Gesetz als Kulturförderabgabe zu benennen. Weiterhin soll die Bürgerschaft mit dem Gesetz eine Absichtserklärung beschließen, die die Verwendungsziele klar erkennen lässt. Weitere Details muss der Kulturausschuss beraten.

Der allgemeine Sparkurs Hamburgs wird sich in den kommenden Jahren auch auf die Kulturförderung auswirken. Es drohen dort – wie auch in anderen Bereichen – globale Minderausgaben. Die GAL setzt sich dafür ein, die Weichen bei der Einrichtung der Kulturtaxe jetzt richtig zu stellen.



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