Hamburg legt vor – andere Länder müssen nachziehen
10.05.2011
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag in einem Urteil entschieden, dass öffentliche Arbeitgeber alle Arbeitnehmer, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, bei den Versorgungsleistungen mit Eheleuten gleichstellen müssen – auch rückwirkend. Die GAL-Bürgerschaftsfraktion begrüßt dieses Urteil.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag in einem Urteil entschieden, dass öffentliche Arbeitgeber alle Arbeitnehmer, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, bei den Versorgungsleistungen mit Eheleuten gleichstellen müssen – auch rückwirkend. Die GAL-Bürgerschaftsfraktion begrüßt dieses Urteil.
Farid Müller, lesben- und schwulenpolitischer Sprecher der GAL-Fraktion, sagt dazu:
„Ich begrüße das Urteil ausdrücklich, damit müssen alle öffentlichen Arbeitgeber in Deutschland Homo-Paare mit Eheleuten in den Versorgungsleistungen gleichstellen. Hamburg ist dem Urteil schon 2009 vorausgegangen und hat auf Vorschlag des schwarz-grünen Senats Eingetragene Lebenspartner ohne Wenn und Aber rückwirkend mit einer umfangreichen Gesetzesänderung bis 2001 gleichgestellt. Hamburger Paare haben seitdem Anspruch auf Nachzahlung aller entgangen Versorgungsleistungen. Das gilt nun für alle Bundesländer, die ihre Versorgungsleistungen im Öffentlichen Dienst noch nicht angepasst haben.“
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