Staatsangehörigkeitsrecht

Optionszwang abschaffen – zwei Pässe ermöglichen


Die Bürgerschaft diskutiert am Mittwoch über die Abschaffung der Optionspflicht im Staatsbürgerschaftsrecht. Die GAL begrüßt und unterstützt den Vorstoß der SPD und verweist auf einen fast gleichlautenden grünen Antrag vom Januar dieses Jahres.

Filiz Demirel, migrationspolitische Sprecherin der GAL-Fraktion, erklärt dazu:

„Die Optionspflicht war ein großer Fehler. Die Bundesregierung stellt sich stur und will diesen Fehler nicht korrigieren. Wir freuen uns, dass die SPD unseren im Januar 2011 einstimmig verabschiedeten Antrag wieder hervorholt und das Thema nun endlich in den Bundesrat tragen will.

Wir betrachten kulturelle Vielfalt als Bereicherung für die Gesellschaft. Dazu gehört auch die doppelte Staatsangehörigkeit. Junge Menschen sollen sich Gedanken machen über ihre Ausbildung und ihren Lebensweg, aber nicht über eine Staatsangehörigkeit, die sie mit der Geburt erhalten haben und die ihnen zum 23. Geburtstag wieder entzogen werden kann. Die Politik hat die Aufgabe, die Grundlagen dafür zu schaffen, dass die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in unsere Gesellschaft erleichtert wird.“

Hintergrund:
Seit 1999 bekommen in Deutschland geborene Kinder sowohl die deutsche Staatsangehörigkeit als auch die ihrer Eltern. Die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundesrat stimmte der Reform damals nur unter der Bedingung zu, dass sich diese Kinder bis zu ihrem 23. Geburtstag zwischen den deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden müssen. 

Eine wachsende Zahl von jungen Menschen mit Migrationshintergrund fällt unter die Optionspflicht nach § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Das bedeutet, dass sie eine Staatsangehörigkeit wählen müssen. Obwohl in Deutschland mehr als drei Millionen Aussiedler mit zwei Staatsangehörigkeiten leben und aus den anderen Ländern der EU über zwei Millionen Menschen einen Rechtsanspruch auf die doppelte Staatsangehörigkeit haben, beharrt die Bundesregierung auf der Vermeidung von Mehrstaatlichkeit.

Weltweit ist Deutschland das einzige Land mit einem solchen Optionszwang. Die Optionspflicht gibt den betroffenen jungen Menschen das Signal: Ihr seid Deutsche unter Vorbehalt. Durch diese unsinnige Regelung werden in den nächsten Jahren einige hunderttausend junge Menschen vor eine schwierige Entscheidung gestellt. Treffen sie diese nicht, werden sie zwangsausgebürgert und damit zu Ausländern im eigenen Land gemacht.



1 Kommentar

ich find die Illustration richtig gut. Wenn es eine Fahne ist, ist es Kunst, als Flagge Kommt hoffentlich niemand auf die Idee der Schmaehung:
§ 90a
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)

1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.