Helmzwang bremst Radverkehr aus
Die GAL-Fraktion ist gegen eine Helmpflicht auf dem Fahrrad. Die Bürgerschaft debattiert am Mittwoch einen Antrag der CDU-Fraktion zur Helmpflicht für Minderjährige. Aus grüner Sicht würden durch einen solchen Zwang gute Ansätze der Hamburger Radverkehrspolitik zu Nichte gemacht.
Hierzu erklärt Dr. Till Steffen, verkehrspolitischer Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion:
„Hamburg will den Radverkehrsanteil steigern. Ein Fahrradhelmgesetz verträgt sich nicht mit diesem Ziel. Im Gegenteil: Es würde die Zahl der Radfahrenden vermutlich senken. Zum Beispiel wäre die Nutzung der roten StadtRäder nur möglich, wenn man einen Helm im Gepäck hat. Auch andere kurze oder spontane Radfahrten – zum Beispiel der Weg zum Bäcker – würden wegfallen. Viele Menschen würden häufiger ins Auto steigen, weil gerade kein Helm zur Hand ist. Wir müssen uns jedoch Maßnahmen überlegen, die die Radnutzung steigern und diese nicht ausbremsen.“
Steffen bezweifelt nicht den Nutzen eines Fahrradhelmes. Er sieht jedoch fahrradfreundliche Straßen und Präventionsarbeit als bessere Mittel, Unfälle im Radverkehr zu verhindern. „Mir scheint diese Initiative eine Nebelkerze zu sein, mit der von wirklich wichtigen und sinnvollen Entscheidungen in Sachen Radverkehr abgelenkt wird. So schützen eigene Radfahrspuren und die Absage an freie Rechtsabbieger wirksamer als ein Helm. Bei einer Pflicht ginge es nur noch darum, überhaupt einen Helm vorzuweisen, die richtige Passform und der damit verbundene Schutz wären zweitrangig.“
Zudem hat Steffen Zweifel an der Durchsetzung einer Helmpflicht für Minderjährige: „Dies kriminalisiert Kinder und Jugendliche, die ohne Helm eine Ordnungswidrigkeit begehen und so mit der Polizei in Konflikt geraten können. Sanktionen kann es ohnehin nicht geben, weil Kinder nicht strafmündig sind. Beim Fahrradhelm sollte der Staat auf Einsicht nicht auf Zwang setzen.“
Hintergrund
Die Einführung eines Gesetzes, das eine Helmpflicht für Minderjährige oder für alle Verkehrsteilnehmer fordert, wird immer wieder in der Öffentlichkeit diskutiert. Zuletzt hat sich Bundesverkehrsminister Ramsauer (CSU) dieser Idee gegenüber aufgeschlossen gezeigt. Auch für die Hamburger Bürgerschaft ist das Thema nicht neu. Bereits in der 18. Wahlperiode (2004 bis 2008) hatte die SPD eine solche Initiative (Drs. 18/6622) anstoßen wollen. Die alleinregierende CDU hatte sich dem damals nicht angeschlossen und weitere Prüfungen und einen Senatsbericht eingefordert (Drs. 18/6622). In diesem Bericht (Drs. 18/7896) wird klar dargelegt, warum eine Helmpflicht für Minderjährige nicht zielführend ist.
2 Kommentare

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Gast meint:
29.01.2012 - 12:50
Keine Ahnung, wie man gegen die Helmpflicht für Minderjährige sein kann. Es ist leider in unserer Gesellschaft so, dass man per Gesetz Kinder vor den allgemeinen Gefahren und vor allem vor Eltern schützen muss, die nicht bereit oder in der Lage sind für das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Die Helmpflicht dient nämlich vor allem jenen Kindern, die mit mangelder Behütung aufwachsen, was ihnen schon genug andere Probleme verschafft. Sie dient allerdings auch Kindern aus links-grünen Elternhäusern, die schon immer den Staat und die Gesellschaft für alles verantwortlich machen (Steffen: : Wir fordern bessere Radwege!"), statt ihrer persönlichen Verantwortung nachzukommen.
Rudi Wedekind, Hamburg
Till Steffen meint:
31.01.2012 - 01:44
Ich bin sehr dafür, dass Kinder Helme tragen. Ich bin nur der Meinung, dass eine Pflicht auch durchsetzbar sein muss. Gesetzliche Pflichten werden durch Bußgelder durchgesetzt. Und gegen Kinder können keine Bußgelder verhängt werden. Gegen deren Eltern auch allenfalls dann, wenn die Eltern dabei sind. Die Helmtragequote ist aber gerade bei Kindern von 10-14 gering und da sind die Eltern nicht dabei.
Bei den kleineren Kindern sehe ich weniger Kinder ohne Helm als Kinder mit falsch angelegtem Helm. Falsch angelegt bringt der Helm nichts. Auch da kann eine Helmpflicht nicht helfen.
Schließlich hat die Einführung einer Pflicht auch haftungsrechtliche Konsequenzen: Nimmt ein Autofahrer einem Kind ohne Helm die Vorfahrt, so müsste er bei einer Helmpflicht nicht für den vollen Schaden aufkommen. Das kann nicht Sinn einer Helmpflicht sein.
So mühselig es ist: An weiterer Überzeugungsarbeit führt kein Weg vorbei.