Stadtrad auch für Harburg
Das Fahrradleihsystem Stadtrad ist ein großer Erfolg. Leider sind die Menschen in Harburg von diesem Angebot ausgeschlossen. Die GAL-Fraktion stellt daher den Bürgerschafts-Antrag, direkt nach der Sommerpause die Einführung des Stadtrads in Harburg zu beschließen.
Till Steffen, verkehrspolitischer Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion, erläutert den Vorstoß:
„Das Stadtrad auch nach Harburg zu bringen, ist die logische Konsequenz aus dem Ausbau der Velorouten nach Süden. Weil auch Wilhelmsburg jetzt die roten Leihräder bekommt, macht eine Ausweitung des Systems auf Harburg Sinn. Dies wird helfen, den Radverkehrsanteil südlich der Elbe und in ganz Hamburg weiter in Richtung 18 Prozent zu steigern.“
Die SPD hat sich auf der Juni-Sitzung des Verkehrsausschusses zu den Zielen der Radverkehrsstrategie bekannt. Die GAL-Fraktion fordert, dass nun auch Taten folgen. Steffen weiter: „Die Radverkehrsstrategie umzusetzen ist die eine Seite der Medaille, der Senat muss gleichzeitig aber weitere Maßnahmen entwickeln, damit der Ausbau des Radverkehrs nicht steckenbleibt. Stadtradstationen in Harburg wären tatsächlich eine solche Weiterentwicklung.“
Harburg selbst profitiert von den Leihfahrrädern im Bezirk. Mit mehr als 200.000 EinwohnerInnen und als Industrie- und Hochschulstandort ist der Bedarf vorhanden. „Mit dem Stadtrad würde das Verkehrsangebot in Harburg deutlich attraktiver“, sagt Steffen mit Blick auf die derzeitige Situation. „Harburg wird von Hamburg immer etwas stiefmütterlich behandelt – wenigstens im Radverkehr können wir diesen Zustand leicht ändern.“
Hintergrund
Im Juli 2009 gestartet, hat sich das Stadtrad Hamburg zum erfolgreichsten Leihfahrradsystem in ganz Deutschland entwickelt. 750.000 NutzerInnen sind registriert und können an 72 Stationen mehr als 1.000 Fahrräder ausleihen. Die erste halbe Stunde ist kostenlos. In diesem Jahr sollen noch weitere 64 Stationen mit 500 zusätzlichen Stadträdern hinzu kommen. Die Stadt unterstützt das Projekt mit rund 1,5 Millionen Euro im Jahr (vgl. Drs. 19/6733).
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