Schlechtere Betreuung – höhere Gebühren
Nachdem sich Senat und Hortträger auf einen Landesrahmenvertrag geeinigt haben, wird deutlich: Die Betreuung für Vorschulkinder ist an GBS-Standorten schlechter als in Kitas. Erst einen Tag vor Anmeldeschluss gab der Senat bekannt, dass Vorschulkinder an GBS-Standorten für die Nachmittagsbetreuung Gebühren zahlen sollen. Wir fordern für die Eltern ein Recht auf Rücknahme der Anmeldeentscheidung.
Dazu sagt die schulpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion, Dr. Stefanie von Berg:
„Der Senat muss den Eltern jetzt die Möglichkeit geben, ihre Entscheidung für die Vorschule an GBS-Schulen neu zu überdenken. Es ist eine Zumutung für die Schulen, die Eltern und auch für die Kinder, jetzt mal eben ein neues Gebührenmodell einzuführen. Ich frage mich, ob nicht eine Strategie von Senator Rabe dahinter steckt, durch sinkende Anmeldungen seinen Behördenetat und den Topf für den Schulbau zu entlasten. Auch an dieser Stelle spitzt sich das Chaos zu.“
Die familienpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion Christiane Blömeke ergänzt:
„Jetzt liegen die Fakten auf dem Tisch: Der Betreuungsschlüssel ist für Vorschulkinder an GBS-Schulen erheblich schlechter als in der Kita. Die Eltern zahlen aber die gleichen Gebühren. Vor diesem Hintergrund kann ich den Eltern nur raten, ihre Entscheidung für die Vorschule noch einmal zu überdenken. Auch die Informationspolitik des Senats ist katastrophal. Die Eltern hätten viel früher über diese Pläne informiert werden müssen.“
Noch hält sich der Senat mit detaillierten Informationen zur Gebührenstruktur für die Vorschulkinder zurück. Unklar ist auch, wie mit den vorhandenen Ressourcen ein Personalschlüssel von 1:15 an den GBS-Standorten erreicht werden kann. Zu den genauen Angaben hat die GAL-Bürgerschaftsfraktion heute eine Schriftliche Kleine Anfrage eingereicht.
Hintergrund
Für die Betreuung an GBS-Standorten ist eine Erzieher-Kind-Relation von 1:23 bzw. 1:19 in (KESS-1- und KESS-2-Gebieten) vorgesehen. Schul- und Sozialbehörde behaupten jetzt, dieser Schlüssel könne mit den zusätzlichen Mitteln des pädagogischen Budgets auf 1:15 gesenkt werden. Die Verbände bestreiten diese Aussage und sagen, dass dieser Personalschlüssel nur zu erreichen sei, wenn Geld aus anderen GBS-Aufgabenbereichen umschichten würde. Zu den Elternbeiträgen wird nun bekannt, dass die Systeme Kita und Vorschule gleich behandelt werden sollen. Demnach sollen für Vorschulkinder an GBS-Schulen für die Nachmittagsbetreung Gebühren erhoben werden.
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