Urteil zur Sicherungsverwahrung

Müller: „Hamburg muss mehr in Therapie und Unterbringung investieren“


Heute hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Sicherungsverwahrung veröffentlicht. Dieses besagt, dass sämtliche Vorschriften zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig sind. Um das Urteil umzusetzen, muss Hamburg aus Sicht der GAL-Fraktion mehr in Therapie und Unterbringungsmöglichkeiten investieren.

Farid Müller, rechtspolitischer Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion, erklärt dazu: „Der Hamburger Senat steht jetzt in der Pflicht, sich dem Urteil zu stellen. Nur wegsperren, ohne ausreichende Therapie- und Unterbringungsmöglichkeiten bereitzustellen, geht nicht mehr.“

Müller bedauert, dass der Senat bisher nicht erkennen lässt, wie er bei seinen Projekten die erheblichen nötigen Mittel zur Umsetzung des Urteils eingeplant oder den Bedarf überhaupt im Blick hat.  Die Notwendigkeit einer Reaktion Hamburgs sei schon bei der Anhörung des Bundesverfassungsgerichts absehbar gewesen.

Müller stellt fest, das das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil auch darauf hinweist, dass etwa erforderliche therapeutische Behandlungen schon lange vor der Sicherungsverwahrung begonnen werden müssen und möglichst vor Strafende abgeschlossen sein sollen. Der schwarz-grüne Senat hatte bereits Resozialisierungsansätze aufgezeigt, zum Beispiel durch den Bericht der Resozialisierungskommission. Müller fordert den Senat daher auf, diese Vorschläge umzusetzen und die dafür nötigen Mittel bereitzustellen.



1 Kommentar

Sehr geehrter Herr Müller,

bei allen nachvollziehbaren Schwierigkeiten sich dem Thema SV, Sexualstraftäter etc. aus parteipolitischer Sicht zu nähern, würden wir uns als forensische Psychiater von der GAL eine etwas differenziertere Position zum Thema ThUG wünschen. Nicht nur aus psychiatrischer Sicht wurde vor der Durchpeitschung dieses Gesetzes inhaltliche Kritik geübt, die aus politischen Gründen ungehört blieb. Umso mehr erstaunt nun Ihre Stellungnahme, da Sie fordern dieses Gesetz umzusetzen. Wie gesagt, kann ich die GAL Position aus poltischen Erwägungen verstehen,habe aber das Gefühl, dass möglicherweise zu wenig wissenschaftliche Positionen zum Gesetz berücksichtigt wurden. Entsprechende Stellungnahmen finden Sie auf der Webseite der DGPPN, http://www.dgppn.de/aktuelles/detailansicht/browse/3/article/249/zum-ges....

Falls Sie Interesse haben, kann ich Ihnen auch eine Stellungnahme hamburger forensischer Psychiater zukommen lassen und stehe für Auskünfte natürlich auch selber zur Verfügung.

beste Grüße,

Wilhelm Tophinke