Ausgleichszahlung für Studiengebühren

SPD kippt Mitbestimmung der Studierenden


In einem Zusatzantrag für die Bürgerschaftssitzung am Mittwoch fordert die GAL-Fraktion, das Mitspracherecht der Studierenden zu erhalten. Sie sollen – wie bisher bei den Studiengebühren – auch bei der Verwendung jener Mittel mitentscheiden dürfen, die die Hochschulen zur Kompensation der wegfallenden Studiengebühren bekommen. Die SPD will die Mitbestimmung ersatzlos streichen.

Dr. Eva Gümbel, wissenschaftspolitische Sprecherin der GAL-Fraktion, sagt dazu:

„Die SPD will die Mitbestimmung der Studierenden kippen. Bisher war die Beteiligung der Studierenden bei der Verwendung der Studiengebühren gesetzlich vorgeschrieben. Diese Regelung soll nun ersatzlos gestrichen werden, obwohl auch die Kompensationsmittel ausdrücklich nur zur Verbesserung von Studium und Lehre eingesetzt werden dürfen. Hier müssen die Studierenden auch künftig beteiligt werden. Wir fordern daher mit einem Zusatzantrag das Mitspracherecht gesetzlich festzuschreiben. Es darf kein Gnadenakt der Hochschulen sein, Mitbestimmung zuzulassen.“

Hintergrund:
Die Bürgerschaft wird sich am Mittwoch mit der Abschaffung der Studiengebühren befassen. Bisher waren nach § 6 B Abs. 7 Satz 2 des Hamburger Hochschulgesetzes die Studierenden an der Verwendung der Mittel zu beteiligen. Diese Regelung entfällt nach dem Senatsentwurf ersatzlos. Die Hochschulen sollen künftig 39 Mio. Euro pro Jahr als Kompensation für die entfallenen Studiengebühren bekommen. Davon erhält das Studierendenwerk 1,2 Mio. Euro. Die Bürgerschaft kann per Haushaltsbeschluss festlegen, dass diese Mittel ausschließlich zur Verbesserung von Studium und Lehre eingesetzt werden, so dass diese Summe – wie es bisher bei den Studiengebühren der Fall war – nicht zur Berechnung der Studienanfängerkapazitäten herangezogen werden könnte.



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