
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag in einem Urteil entschieden, dass öffentliche Arbeitgeber alle Arbeitnehmer, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, bei den Versorgungsleistungen mit Eheleuten gleichstellen müssen – auch rückwirkend. Die GAL-Bürgerschaftsfraktion begrüßt dieses Urteil.