Überflüssiger Versuch der Verunsicherung
Die am Freitag verbreitete Auffassung des parteilosen Abgeordneten Walter Scheuerl über die Frage, wann der Volksentscheid standfinden muss, ist falsch. Herr Scheuerl selbst hat einer Änderung am Volksabstimmungsgesetz in dieser Woche in der Bürgerschaft zugestimmt. Aus Sicht der GAL-Fraktion ist es deshalb überflüssig, jetzt für Verunsicherung zu sorgen.
Grundlage der Behauptungen von Herrn Scheuerl ist das geltende Volksabstimmungsgesetz, welches in §18 regelt, wann und wie ein Volksentscheid durchgeführt wird. Nur hat sich seit 2009 die Grundlage dieser Regelung in der Hamburger Verfassung (Art. 50, Abs.3) entscheidend verändert, so dass die gesetzliche Ausführungsbestimmung der aktuellen Verfassungslage nicht mehr entspricht. Insofern ist festzustellen, dass diese gesetzliche Ausführungsregelung verfassungswidrig ist und nicht zur Anwendung kommen darf.
Die in der Bürgerschaft vertretenden Parteien von CDU, FDP, SPD, GAL und Linken haben dies längst erkannt und eine Neuregelung des Volksabstimmungsgesetzes vom Senat angefordert, und in der letzten Sitzung der Hamburger Bürgerschaft vom 14. und 15. Dezember 2011 auch beschlossen.
Auch Herr Scheuerl als Mitglied der CDU-Fraktion, hat diesem Antrag zugestimmt. Aus Sicht der GAL-Bürgerschaftsfraktion kann das Hamburgische Verfassungsgericht nun feststellen, dass der Volksentscheid zum Rückkauf der Netze nach geltender Verfassungslage am Tag der Bundestagswahl stattfindet.
Farid Müller, verfassungspolitischer Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion, erklärt:
„Die Verfassung steht über dem veralteten Ausführungsgesetz. Der Volksentscheid zum Rückkauf der Netze kann am Tag der Bundestagswahl stattfinden. Im Übrigen hat auch Herr Scheuerl als Mitglied der CDU-Fraktion noch in dieser Woche einer Überarbeitung des Volksabstimmungsgesetzes in der Bürgerschaft zugestimmt. Deshalb ist der Versuch, jetzt öffentliche Verunsicherung zu schüren, völlig überflüssig.“
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