Studierende sollten mitentscheiden dürfen
Der Senat hat am Dienstag die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Studiengebühren vorgestellt. Die vorgesehene Kompensation der Mittel aus dem Haushalt wird von der GAL-Fraktion grundsätzlich begrüßt. Sie sieht allerdings auch Unklarheiten in der Senatsvorlage und plädiert dafür, die Studierenden bei der Verwendung der Mittel mitentscheiden zu lassen.
Dr. Eva Gümbel, wissenschaftspolitische Sprecherin der GAL-Fraktion, sagt dazu:
„Die Höhe der Kompensation ist angemessen. So müssen die Hochschulen wenigstens keine weiteren Einbußen hinnehmen. Allerdings gibt es in der Senatsvorlage einige Unklarheiten. So wird nicht genau festgelegt, wie viel von dieser Kompensationsleistung der Qualitätsverbesserung dienen soll. Dies kann nach den derzeitigen Plänen erheblich variieren.“
Ein gravierender Mangel aus Sicht der GAL-Fraktion ist auch die fehlende Beteiligung der Studentinnen und Studenten bei der Entscheidung über die Verwendung der Mittel. Im Gesetz zu den Studiengebühren war noch festgelegt, dass sie beteiligt werden müssen. Dies ist nun ersatzlos gestrichen worden.
Eva Gümbel erklärt dazu: „Die Studierenden wissen am besten, wie die Mittel zur Qualitätsverbesserung der Lehre einzusetzen sind. Sie nicht an der Verwendung teilhaben zu lassen, entmündigt sie. Sie sind nun vom Wohlwollen der Hochschulen abhängig, um Vorschläge zu unterbreiten oder Entscheidungen mit zu beeinflussen. Das sollte dringend geändert werden.“
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